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   OLG Koblenz, 21.03.2018 - 13 UF 52/18   

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https://dejure.org/2018,38619
OLG Koblenz, 21.03.2018 - 13 UF 52/18 (https://dejure.org/2018,38619)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.03.2018 - 13 UF 52/18 (https://dejure.org/2018,38619)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. März 2018 - 13 UF 52/18 (https://dejure.org/2018,38619)
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  • OLG Brandenburg, 07.09.2010 - 10 UF 15/10

    Zugewinnausgleich: Teilhabe geschiedener Ehegatten an einem gemeinsamen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2018 - 13 UF 52/18
    Vorstehende Erwägungen sind auf Bausparverträge oder andere Produkte, bei denen die Geldanlage lediglich auf den Namen eines Ehegatten läuft, entsprechend übertragbar (Heinle FamRB 2009, 1; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 114 m. w. Nachw.).

    Im Innenverhältnis zwischen den Beteiligten war dieses Verhalten - wie bereits dargelegt - abredewidrig, so dass die Antragstellerin weiterhin aus § 749 Abs. 1 BGB einen schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch auf hälftige Auskehr des vereinnahmten Geldbetrages hat (OLG Naumburg, 10 UF 23/06 = FamRZ 2007, 1105 Tz. 39-42; OLG Brandenburg 10 UF 15/10 = FamRZ 2011, 114 Tz. 52).

  • OLG Naumburg, 26.06.2006 - 10 U 23/06

    Auflösung eines in Bruchteilsgemeinschaft geführten Sparbuches von Eheleuten

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2018 - 13 UF 52/18
    Im Innenverhältnis zwischen den Beteiligten war dieses Verhalten - wie bereits dargelegt - abredewidrig, so dass die Antragstellerin weiterhin aus § 749 Abs. 1 BGB einen schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch auf hälftige Auskehr des vereinnahmten Geldbetrages hat (OLG Naumburg, 10 UF 23/06 = FamRZ 2007, 1105 Tz. 39-42; OLG Brandenburg 10 UF 15/10 = FamRZ 2011, 114 Tz. 52).
  • BGH, 09.11.1994 - XII ZR 206/93

    Minderung des Unterhaltsanspruchs des unterhaltsberechtigten Ehegatten wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2018 - 13 UF 52/18
    Zwar hätte der Antragsgegner dann u. U. mehr auf die Hauskredite abgezahlt, als er im Innenverhältnis zwischen den getrennten Ehegatten musste (vgl. BGH MDR 2015, 515; BGH FamRZ 1995, 215).
  • BGH, 25.03.2015 - XII ZR 160/12

    Gemeinsames Familienwohnheim getrennt lebender Ehegatten: Ausgleichsanspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2018 - 13 UF 52/18
    Zwar hätte der Antragsgegner dann u. U. mehr auf die Hauskredite abgezahlt, als er im Innenverhältnis zwischen den getrennten Ehegatten musste (vgl. BGH MDR 2015, 515; BGH FamRZ 1995, 215).
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2018 - 13 UF 52/18
    Werden nämlich mit dem Erwerb der Immobilie keine über die Schaffung des Familienheimes und die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zwecke verfolgt, scheidet die stillschweigende Vereinbarung einer Ehegatteninnengesellschaft aus (BGH, NJW 1974, 1554 und NJW 1999, 2962).
  • OLG Bremen, 23.09.2008 - 4 W 6/08

    Rechtsverhältnisse an einer zu Ehezeiten gemeinsam angesparten Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2018 - 13 UF 52/18
    Dies hat zur Folge, dass das angesparte Versicherungsguthaben ungeachtet der formalen Zuordnung der Versicherung beiden Parteien zusteht - im Zweifel gem. § 742 BGB zu gleichen Anteilen und zwar unabhängig vom Verhältnis der geleisteten Einzahlungen (BGH FamRZ 2002, 1696; OLG Bremen FamRZ 2009, 779 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.05.1974 - IV ZR 210/72

    Nachträgliche Vereinbarung der Gütertrennung ohne Bekanntmachung an den anderen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2018 - 13 UF 52/18
    Werden nämlich mit dem Erwerb der Immobilie keine über die Schaffung des Familienheimes und die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zwecke verfolgt, scheidet die stillschweigende Vereinbarung einer Ehegatteninnengesellschaft aus (BGH, NJW 1974, 1554 und NJW 1999, 2962).
  • OLG Köln, 04.07.2011 - 4 UF 200/10

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Unterhaltsprozess

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2018 - 13 UF 52/18
    Vielmehr kann dort neuer Tatsachenvortrag nach § 115 FamFG als verspätet zurückgewiesen werden, wenn es dem Beschwerdeführer möglich gewesen wäre, diesen bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu halten (BT-Drucksache 16/6308 S. 206; OLG Köln NJW-RR 2011, 1447 Tz. 3-4).
  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 9/01

    Teilhabe eines Ehegatten an einem mit Mitteln des anderen angesparten Sparkonto

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2018 - 13 UF 52/18
    Dies hat zur Folge, dass das angesparte Versicherungsguthaben ungeachtet der formalen Zuordnung der Versicherung beiden Parteien zusteht - im Zweifel gem. § 742 BGB zu gleichen Anteilen und zwar unabhängig vom Verhältnis der geleisteten Einzahlungen (BGH FamRZ 2002, 1696; OLG Bremen FamRZ 2009, 779 m.w.Nachw.).
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